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Finanzielle GrundlagenDie Bundesanstalt für Arbeit finanziert sich überwiegend aus
Beiträgen. Weitere Einnahmen erhält sie aus Mitteln, die im
Umlageverfahren von Arbeitgebern bzw. Berufsgenossenschaften aufgebracht werden.
Beitragspflichtig sind sowohl Arbeitnehmer ( Angestellte, Arbeiter, zu ihrer
Berufsausbildung Beschäftigte und Heimarbeiter ) als auch Arbeitgeber. Sie
teilen sich die Beiträge entsprechend dem jeweils gültigen
Beitragssatz ( 1997 6,5 Prozent des Bruttolohns oder –gehalts ). Die
Höhe des Beitrages wird durch die Beitragsbemessungs-grenze begrenzt. 1997
lag sie in den alten Bundesländern bei 8.200 DM und in den neuen
Bundesländern bei 7.100 DM pro Monat.
ArbeitsförderungIn der Bundesrepublik sollen möglichst viele Frauen und Männer
beschäftigt sein. Das ist das Ziel des
Arbeitsförderungsgesetzes, mit dessen Hilfe ein
größtmöglicher Beschäftigungsstand erreicht bzw. gesichert
werden soll. Die Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg mit ihren
Arbeitsämtern setzt das Arbeitsförderungsgesetz in die Praxis
um.
Leistungen / VoraussetzungenDie Bundesanstalt für Arbeit hat u.a. folgende wesentlichen
Aufgaben:
1. die Arbeits-
und Berufsberatung,
2. die
Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen,
3. Hilfen zur
Verbesserung der Beschäftigungschancen,
4. sonstige
Förderung der beruflichen Eingliederung,
5. soziale Hilfe
bei Arbeitslosigkeit.
Die Bundesanstalt für Arbeit wendet sich mit ihren Leistungen sowohl
an Arbeitnehmer als auch an Arbeitgeber. Leistungen gibt es
- für
Arbeitslose
- bei der
Berufswahl
- bei der Suche nach Arbeits- und Ausbildungsplätzen, bzw. Arbeitskräften
und Auszubildenden
- zur Erhaltung
und Schaffung von Arbeitsplätzen
- zur beruflichen
Aus- und Weiterbildung
- zur beruflichen
Rehabilitation
- zur
Förderung der Arbeitsaufnahme
- zur
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
- zur Aufnahme
einer selbständigen Tätigkeit
- bei
Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
Einige Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit kann man in jedem Fall
in Anspruch nehmen, unabhängig davon, ob man vorher Beiträge gezahlt
hat oder nicht. Dazu gehören die Berufsberatung oder die
Arbeitsvermittlung. Um andere Leistungen - beispielsweise Arbeitslosengeld - zu
erhalten, muß man zuvor bei einem Arbeitgeber beitragspflichtig
beschäftigt gewesen sein.
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