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Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenversicherung

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Hilfen zur Gründung einer selbständigen Existenz


Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, können vom Arbeitsamt Überbrückungsgeld erhalten. Damit sollen sie in der Anlaufphase ihren Lebensunterhalt sichern können. Voraussetzung ist, daß sie zuvor mindestens vier Wochen Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe bezogen haben. Das Überbrückungsgeld entspricht dem vorher bezogenen Arbeitslosengeld bzw. der Arbeitslosenhilfe und wird in der Regel 26 Wochen gezahlt.

Ein Überbrückungsgeld können auch Arbeitnehmer erhalten, die vorher kein Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe erhalten haben - vorausgesetzt, man hat zuvor

- mindestens vier Wochen an einer ABM oder an einer Maßnahme der produktiven Arbeitsförderung Ost bzw. West teilgenommen, oder
- mindestens vier Wochen strukturelles Kurzarbeitergeld bezogen.



Förderung der Arbeitsaufnahme


Wenn man arbeitslos ist, kann einem das Arbeitsamt unter bestimmten Voraussetzungen helfen, eine neue Stelle zu finden. Das gilt teilweise auch dann, wenn man zwar noch nicht arbeitslos, aber unmittelbar von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
Das Arbeitsamt
- zahlt Zuschüsse zu Bewerbungskosten ( innerhalb von 6 Monaten nicht mehr als 200 DM )
- gewährt Zuschüsse oder Darlehen für Reise- oder Umzugskosten, wenn die neue Stelle auswärts liegt ( dazu gehören die Kosten für notwendige Fahrten, Verpflegung und Übernachtungen sowie für den zweckmäßigsten Transport des Umzugsgutes ), übernimmt die Kosten für eine notwendige Arbeitsausrüstung als Darlehen oder Zuschuß ( für Arbeitskleidung bis zu 300 DM, für Arbeitsgerät höchstens 500 DM )
- zahlt bis zu einem Jahr lang eine Trennungsbeihilfe bei Familientrennung, wobei sich die Höhe nach dem Bruttoarbeitsentgeld richtet
- gewährt in besonderen Härtefällen eine Überbrückungsbeihilfe für den Zeitraum bis zur ersten Lohn- oder Gehaltszahlung als Darlehen oder Zuschuß ( höchstens für einen Monat bis zu 1.000 DM )
- zahlt für maximal zwei Jahre eine Eingliederungsbeihilfe an Arbeitgeber, die schwer vermittelbare Arbeitslose beruflich eingliedern, wobei die Höhe höchstens 50 Prozent des Arbeitsentgelts beträgt und sich danach richtet, wie schwer die vermittlungshemmenden Wettbewerbseinschränkungen des Arbeitnehmers sind ( wird der Zuschuß für mehr als 6 Monate gewährt, soll er danach um mindestens 10 Prozent vermindert werden ).


Ein Teil dieser Leistungen kann auch zur Begründung eines Ausbildungsverhältnisses gewährt werden.


  
Persönlicher Erfolg: In 90 Tagen aus der Arbeitslosigkeit: Schritt für Schritt zum neuen Job
von Hans-Georg Willmann
Siehe auch:
Persönlicher Erfolg: Das Jobwechsler-Buch...
Neue Wege der Bewerbung
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