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Wir empfehlen: | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Bekämpfung der LangzeitarbeitslosigkeitArbeitgeber, die einen Langzeitarbeitslosen unbefristet einstellen,
können maximal für die Dauer eines Jahres Lohnkostenzuschüsse -
unabhängig von der Dauer der Arbeitslosigkeit - in Höhe von
höchstens 50 bis höchstens 70 Prozent des durchschnittlichen
Arbeitsentgelts erhalten. Die Zuschüsse werden im Rahmen der jährlich
hierfür verfügbaren Haushaltsmittel aus dem bis 1999 verlängerten
Sonderprogramm der Bundesregierung "Aktion Beschäftigungshilfen für
Langzeitarbeitslose" gezahlt. Sie sind um so höher, je länger der neue
Mitarbeiter vorher arbeitslos war.
ArbeitslosengeldWenn man arbeitslos wird, kann man Arbeitslosengeld erhalten, falls man in
den vorausgegangenen drei Jahren für mindestens zwölf Monate
beitragspflichtig beschäftigt war. Günstigere Regelungen gibt es
für Saisonarbeitnehmer. Eine Beschäftigung begründet nur dann die
Beitragspflicht, wenn sie in mehr als geringfügigem Umfang ausgeübt
wird, d.h.:
- mindestens 15
Stunden in der Woche umfaßt oder
- das monatliche Arbeitsentgelt ein Viertel der Bezugsgröße der
Sozialversicherung das sind 1997 610 DM in den alten Bundesländern und
520 DM in den neuen Bundesländern überschreitet.
Mehrere geringfügige Beschäftigungen werden dabei
zusammengerechnet.
Um das Arbeitslosengeld zu erhalten, muß man:
1. sich
persönlich rechtzeitig beim Arbeitsamt arbeitslos melden,
2. das Arbeitslosengeld beantragen und
3. der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.
Wenn man mindestens ein Kind im Sinne des Steuerrechts hat, so
beträgt Ihr Arbeitslosengeld 67 Prozent des letzten Netto-Arbeitsentgeldes
( Brutto-Arbeitsentgelt minus gesetzlicher Abzüge ). Sonst sind es 60
Prozent. Um dieses Arbeitsentgelt zu ermitteln, gelten besondere Vorschriften
und ein bestimmter Bemessungszeitraum.
Arbeitslosengeld kann man bis zu zwölf Monate lang erhalten. Für
ältere Arbeitnehmer verlängert sich dieser Zeitraum auf bis zu 32
Monate, je nach Alter und der Dauer der beitragspflichtigen
Beschäftigung.
Anspruchsdauer:
Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach dem
Lebensalter und danach, wie lange man in den letzten 7 Jahren insgesamt
beitragspflichtig* beschäftigt war. Der Höchstanspruch ist
folgendermaßen gegliedert:
Für Arbeitslose nach einer Beschäftigung von
mindestens Monate
unter 42. Lebensjahr 2 Jahren 12
ab 42. Lebensjahr 3 Jahren 18
ab 44. Lebensjahr 3 Jahren und 8 Monaten 22
ab 49. Lebensjahr 4 Jahren und 4 Monaten 26
ab 54. Lebensjahr 5 Jahren und 4 Monaten 32
*Eine Beschäftigung als Arbeitnehmer mit einer wöchentlichen
Arbeitszeit von mindesten 18 Stunden vor dem 3. Oktober 1990 im Gebiet der
ehemaligen DDR steht einer beitragspflichtigen Beschäftigung gleich.
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