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Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenversicherung

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Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit


Arbeitgeber, die einen Langzeitarbeitslosen unbefristet einstellen, können maximal für die Dauer eines Jahres Lohnkostenzuschüsse - unabhängig von der Dauer der Arbeitslosigkeit - in Höhe von höchstens 50 bis höchstens 70 Prozent des durchschnittlichen Arbeitsentgelts erhalten. Die Zuschüsse werden im Rahmen der jährlich hierfür verfügbaren Haushaltsmittel aus dem bis 1999 verlängerten Sonderprogramm der Bundesregierung "Aktion Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose" gezahlt. Sie sind um so höher, je länger der neue Mitarbeiter vorher arbeitslos war.


Arbeitslosengeld


Wenn man arbeitslos wird, kann man Arbeitslosengeld erhalten, falls man in den vorausgegangenen drei Jahren für mindestens zwölf Monate beitragspflichtig beschäftigt war. Günstigere Regelungen gibt es für Saisonarbeitnehmer. Eine Beschäftigung begründet nur dann die Beitragspflicht, wenn sie in mehr als geringfügigem Umfang ausgeübt wird, d.h.:
- mindestens 15 Stunden in der Woche umfaßt oder
- das monatliche Arbeitsentgelt ein Viertel der Bezugsgröße der Sozialversicherung das sind 1997 610 DM in den alten Bundesländern und 520 DM in den neuen Bundesländern überschreitet.

Mehrere geringfügige Beschäftigungen werden dabei zusammengerechnet.

Um das Arbeitslosengeld zu erhalten, muß man:

1. sich persönlich rechtzeitig beim Arbeitsamt arbeitslos melden,
2. das Arbeitslosengeld beantragen und
3. der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.

Wenn man mindestens ein Kind im Sinne des Steuerrechts hat, so beträgt Ihr Arbeitslosengeld 67 Prozent des letzten Netto-Arbeitsentgeldes ( Brutto-Arbeitsentgelt minus gesetzlicher Abzüge ). Sonst sind es 60 Prozent. Um dieses Arbeitsentgelt zu ermitteln, gelten besondere Vorschriften und ein bestimmter Bemessungszeitraum.

Arbeitslosengeld kann man bis zu zwölf Monate lang erhalten. Für ältere Arbeitnehmer verlängert sich dieser Zeitraum auf bis zu 32 Monate, je nach Alter und der Dauer der beitragspflichtigen Beschäftigung.


Anspruchsdauer:

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach dem Lebensalter und danach, wie lange man in den letzten 7 Jahren insgesamt beitragspflichtig* beschäftigt war. Der Höchstanspruch ist folgendermaßen gegliedert:
Für Arbeitslose nach einer Beschäftigung von mindestens Monate

unter 42. Lebensjahr 2 Jahren 12
ab 42. Lebensjahr 3 Jahren 18
ab 44. Lebensjahr 3 Jahren und 8 Monaten 22
ab 49. Lebensjahr 4 Jahren und 4 Monaten 26
ab 54. Lebensjahr 5 Jahren und 4 Monaten 32


*Eine Beschäftigung als Arbeitnehmer mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindesten 18 Stunden vor dem 3. Oktober 1990 im Gebiet der ehemaligen DDR steht einer beitragspflichtigen Beschäftigung gleich.



  
Arbeitslosigkeit: Webster's Timeline History, 1894 - 2006
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Siehe auch:
Willkommen im Club
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Inflation und Arbeitslosigkeit
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